(IP) Hinsichtlich Zahlungspflicht auf einen nach Vertragsschluss erlassenen Straßenausbaubeitrag hat das Brandenburgisches Oberlandesgericht (OLG) mit Leitsatz entschieden.

„Wurde in einem Grundstückskaufvertrag geregelt, dass der Käufer ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses alle den Kaufgegenstand betreffende öffentliche Lasten und Kommunalabgaben übernimmt, so muss er auch die aus einem Straßenausbaubeitragsbescheid resultierenden Abgaben zahlen, soweit der Bescheid erst nach Abschluss des Kaufvertrages erlassen wurde. Auf eine Bestandskraft des Bescheides kommt es dabei für die Zahlungspflicht nicht an.“

Die Klägerin hatte an den Kläger und seine Schwester ein mit einem Mehrfamilienhaus und Nebengebäuden bebautes Grundstück verkauft. Sie nahm den Beklagten im betreffenden Verfahren u.a. auf Ersatz von ihr verauslagter Lasten in Anspruch, die ihrer Auffassung nach aufgrund der Regelungen des Kaufvertrages von den Erwerbern zu tragen wären.

Das Landgericht hatte der Klage in vollem Umfang stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Erstattungsansprüche für die nachgewiesenen Zahlungen seien im notariellen Kaufvertrag - unabhängig von der Frage der Bestandskraft der ergangenen Bescheide - begründet.

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 5 U 98/12

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