Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 13. November 2024 um 09:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str.124-130, Stockwerk 2, Saal 215 öffentlich versteigert werden:

Teileigentum (Shop)

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.

Verkehrswert
139.000,00 €
Versteigerungstermin
13.11.2024, 09:00 Uhr
Aktenzeichen
106 K 36/23
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.

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Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Objektdaten

Objekttyp
Besonderes Objekt

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Teileigentum (Shop)

Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Teileigentum in einem 1984 errichteten, mittelgroßen Wohn- und Geschäftskomplex, bestehend aus Einzelhandels- und Büroflächen, einem Hotel sowie Wohnungen. Das unter dem Namen "Averdunk-Zentrum" bekannte Einkaufszentrum befindet sich in der Duisburger Innenstadt, am östlichen Ende auf der Nordseite der Königstraße. Die gegenständliche Einheit 22 ist mit dem Shop 23 und 24 verbunden; diese Shops sind nicht Gegenstand der Bewertung (Nutzungsvereinbarung nur für die Flächen im 1.OG) Es bestehen aufgrund von Umbauten (sowohl am Sondereigentum als auch am Gemeinschaftseigentum) meistgehend erhebliche Abweichungen zwischen den Grundrissen gemäß Aufteilungsplan und den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Das Teileigentum war in der Örtlichkeit nicht mehr eindeutig identifizierbar bzw. abgrenzbar, insbesondere zur Einheit Nr. 23. Es existieren nicht eindeutig zuzuordnende Flächen der Einheit Nr. 22 im 1. OG sowie in einem sog. Zwischengeschoss. Teile der Flächen im Zwischengeschoss sind vermietet. Es wird hierzu Bezug genommen auf die ergänzenden Ausführungen des Gutachters Wegmann vom 06.03.2024.
Betreibender Gläubiger ist eine Behörde, daher keine weiteren Angaben!!!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

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