Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (4 insgesamt)

Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
67472 Esthal

Amtsgericht Neustadt/Weinstraße:
1 K 26/22
Versteigerungstermin:
26.09.2024, 14:00 Uhr
Wohnung ZVG

Wohnung

Zwangsversteigerung in
67434 Neustadt an der Weinstraße

Amtsgericht Neustadt/Weinstraße:
1 K 11/22
Versteigerungstermin:
10.10.2024, 14:00 Uhr
Erholungsfläche ZVG

Erholungsfläche

Zwangsversteigerung in
67468 Frankeneck

Amtsgericht Neustadt/Weinstraße:
1 K 10/22
Versteigerungstermin:
17.10.2024, 14:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
67435 Neustadt an der Weinstraße

Amtsgericht Neustadt/Weinstraße:
1 K 24/23
Versteigerungstermin:
24.10.2024, 14:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Überweisung der Sicherheit auf folgendes Konto:

Postbank Ludwigshafen
IBAN: DE34 5451 0067 0001 4076 78
BIC: PBNKDEFF

oder
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts


Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht