Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (8 insgesamt)

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück ZVG

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

Zwangsversteigerung in
38729 Lutter am Barenberge

Amtsgericht Seesen:
5 K 7/21
Versteigerungstermin:
30.09.2024, 09:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
38729 Lutter am Barenberge, Lutter

Amtsgericht Seesen:
5 K 4/22
Versteigerungstermin:
30.09.2024, 11:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
38723 Seesen, Münchehof

Amtsgericht Seesen:
5 K 4/23
Versteigerungstermin:
28.10.2024, 09:30 Uhr
Mehrfamilienhaus ZVG

Mehrfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
38685 Langelsheim, Lautenthal

Amtsgericht Seesen:
5 K 13/22
Versteigerungstermin:
28.10.2024, 11:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4. Überweisung der Sicherheit auf folgendes, vom Gericht angegebene Konto

NordLB
IBAN: DE30250500000106023658
BIC: NOLADE2HXXX

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

< Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen ? Amtsgericht >

< Absendername und Bankverbindung > (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht