Die nächsten 2 Zwangsversteigerungen (1 insgesamt)

Zweifamilienhaus ZVG

Zweifamilienhaus

Zwangsversteigerung in
06791 Gräfenhainichen

Amtsgericht Wittenberg:
13 K 20/23
Versteigerungstermin:
01.10.2024, 10:00 Uhr
Termin aufgehoben ZVG

Resthofstelle mit Arrondierungsfläche, div. Landwirtschafts- /Verkeh…

Zwangsversteigerung in
06901 Kemberg-Bietegast, Schützberg Stadt Jessen (Elster)

Amtsgericht Wittenberg:
13 K 65/12
Versteigerungstermin:
18.10.2024, 10:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Überweisung der Sicherheit auf folgendes, vom Gericht angegebene Konto

Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
Konto: 81001589, BLZ: 810 000 00
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg
IBAN: DE43 8100 0000 0081 0015 89
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15 - 1411 - 13 K .../... (Geschäftsnummer);
Name des Bieters (soweit abweichend vom Einzahler)

Die Angabe des Verwendungszweckes ist zwingend erforderlich; anderenfalls kann eine Zuordnung zu dem Verfahren nicht erfolgen!

oder
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts


Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht