Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 02. Oktober 2024 um 09:00 Uhr folgender Grundbesitz in Sitzungssaal 701 des Amtsgerichtes Schweinfurt, Jägersbrunnen 6 öffentlich versteigert werden:
Sonstiges
Verkehrswert: Lfd. Nr. 1 Verkehrswert: 4.000,00 € Lfd. Nr. 2 Verkehrswert: 4.000,00 € Lfd. Nr. 3 Verkehrswert: 4.000,00 €
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 0,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.10.2024, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 801 K 30/23
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
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Objektdaten
- Objekttyp
- Besonderes Objekt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Sonstiges
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
lfd.Nr.
ME-Anteil
Sondereigentums-Art
SE-Nr.
Blatt
1
23,70/10000
Wohnung
1101
1839
2
23,70/10000
Wohnung
1423
1965
3
23,70/10000
Wohnung
3609
2231
an Grundstück
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Reiterswiesen
361
Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche
Burgstraße, Burgstraße 15, (Burgstraße)
4,6305
Reiterswiesen
361/30
Gebäude- und Freifläche
Nähe Burgstr.
0,0666
Zusatz zu lfd.Nr. 1 bis 3: Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen (eingetragen Bd. 46 Blätter 1820 bis 1854, Bd. 47 Blätter 1855 bis 1889, Bd. 48 Blätter 1890 bis 1924, Bd. 49 Blätter 1925 bis 1959, Bd. 50 Blätter 1960 bis 1994, Bd. 51 Blätter 1995 bis 2029, Bd. 52 Blätter 2030 bis 2064, Bd. 53 Blätter 2065 bis 2099, Bd. 54 Blätter 2100 bis 2134, Bd. 55 Blätter 2135 bis 2169, Bd. 56 Blätter 2170 bis 2204, Bd. 57 Blätter 2205 bis 2239, Bd. 58 Blätter 2240, 2241) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Zur Veräußerung des Wohnungseigentums mit Ausnahme bestimmter Fälle, insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung, durch den Konkursverwalter oder wenn Grundpfandgläubiger ein im Wege der Zwangsvollstreckung erworbenes Wohnungseigentum weiterveräußern, ist eine Zustimmung nach Maßgabe des § 7 der Teilungserklärung erforderlich.
Im übrigen wird wegen des Gegenstands und des Inhalts des Sondereigentums auf die Teilungserklärung vom 9. Juni 1972 Bezug genommen.
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Hotelzimmer mit Sanitärzelle im 1. Obergeschoss von Block I Teil A des Hotel- und Tagungskomplexes "Hotel Sonnenhügel" mit insgesamt 422 Einheiten bzw. Hotelzimmern, ca. 39 m² Wohn-Nutzfläche inkl. Loggia; Baujahr ca. 1972; aufgrund Managementvertrag nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzbar;
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Hotelzimmer mit Sanitärzelle im 4. Obergeschoss von Block I Teil B des Hotel- und Tagungskomplexes "Hotel Sonnenhügel" mit insgesamt 422 Einheiten bzw. Hotelzimmern, ca. 39 m² Wohn-Nutzfläche inkl. Loggia; Baujahr ca. 1972; aufgrund Managementvertrag nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzbar;
Lfd. Nr. 3
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Hotelzimmer mit Sanitärzelle im 6. Obergeschoss von Block III des Hotel- und Tagungskomplexes "Hotel Sonnenhügel" mit insgesamt 422 Einheiten bzw. Hotelzimmern, ca. 39 m² Wohn-Nutzfläche inkl. Loggia; Baujahr ca. 1972; aufgrund Managementvertrag nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzbar;
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Lage
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