Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (5 insgesamt)

Zweifamilienhaus ZVG

Zweifamilienhaus

Zwangsversteigerung in
89568 Hermaringen

Amtsgericht Heidenheim:
1 K 17/23
Versteigerungstermin:
30.10.2024, 08:30 Uhr
ehem. Bahnhofsgebäude (Gaststätte und Wohnungen) ZVG

ehem. Bahnhofsgebäude (Gaststätte und Wohnungen)

Zwangsversteigerung in
89567 Sontheim an der Brenz

Amtsgericht Heidenheim:
2 K 14/23
Versteigerungstermin:
08.11.2024, 08:30 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
89542 Herbrechtingen-Bolheim

Amtsgericht Heidenheim:
1 K 7/23
Versteigerungstermin:
13.11.2024, 08:30 Uhr
Wohnhaus/Wochenendhaus ZVG

Wohnhaus/Wochenendhaus

Zwangsversteigerung in
89522 Heidenheim an der Brenz

Amtsgericht Heidenheim:
2 K 16/22
Versteigerungstermin:
22.11.2024, 08:30 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Überweisung der Sicherheit auf das in der Terminsbestimmung angegebene Konto unter Angabe des dort genannten Verwendungszweckes oder
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts


Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht