Vorrecht nach § 10 Abs.1 Nr.2 ZVG

Vorrecht nach § 10 Abs.1 Nr.2 ZVG

Titulierte Hausgeldansprüche

Der Antragsgegner ist Mitglied der antragstellenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese hat gegen ihn ein Versäumnisurteil erwirkt, durch das Hausgeldansprüche tituliert worden sind.…